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Organisation

Das Ethik-Komitee setzt sich aus ständigen Mitgliedern aus den Bereichen Pflege, Medizin, Seelsorge, Sozialberatung und Geschäftsführung zusammen.
Die Mitglieder sind auch über die Zeit ihrer Mitgliedschaft hinaus zur Verschwiegenheit über die Beratungen und vertraulichen Unterlagen verpflichtet.

Das Ethik-Komitee tagt alle zwei Monate, bei Bedarf auch häufiger. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zu Einzelthemen kann das Ethik-Komitee Arbeitsgruppen bilden. Diesen können neben Mitgliedern des Komitees auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhausgemeinschaft sowie beratende Fachleute von außen angehören.
An das Ethik-Komitee herantreten können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sämtliche Gremien der Krankenhausgemeinschaft. Über die Relevanz des Antrags entscheidet der/die Vorsitzende des Komitees.

Einmal im Jahr informiert das Ethik-Komitee die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhausgemeinschaft mit einem schriftlichen Bericht, der im Intranet veröffentlich wird, über seine Arbeit. Darüber hinaus regt es Veranstaltungen und Fortbildungen an, die die Beschäftigten für ethische Problemstellungen im Krankenhaus sensibilisieren.

Ansprechpartner

Die Mitglieder des Ethikkomitees sind im ärztlichen, pflegerischen, seelsorgerlichen und sozialen Dienst des Krankenhauses tätig und haben eine qualifizierte Fortbildung zu medizinethischen Fragestellungen abgeschlossen.
Sie können sich mit Ihren Fragen an die Stationsleitung oder an folgende Ansprechparnter wenden:

Vorsitzender des Ethik-Komitees

Vorsitzender des Ethik-Komitees

Pfarrer Frank Obenlüneschloß

Theologischer Direktor
Wiescherstr. 24
44623 Herne
02323.498-2442
obenlueneschloss(at)evkhg-herne.de

Vorsitzender des Arbeitskreises Ethik

Vorsitzender des Arbeitskreises Ethik

Pfarrer Stephan Happel

Pferdebachstr. 27
58455 Witten
02302.175-2320
shappel@evk-witten.de

Ethische Fallbesprechung

Das einzelne Patientenschicksal steht im Mittelpunkt der Fallbesprechungen.
Ziel ist es, bei Problemfällen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten und Handlungsempfehlungen auszusprechen.

Voraussetzungen für die Einberufung

Eine Ethische Fallbesprechung kann stattfinden, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen gegeben sind:

  • Stagnation im Behandlungsprozess
  • Langzeitbehandlung ohne Fortschritt
  • Unsicherheit, was bei einer ungünstigen Prognose im Fall einer Komplikation oder eines akuten Notfalls getan werden soll
  • Umgang mit fehlendem Einverständnis zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Umgang mit mangelndem Verständnis oder zunehmender Ablehnung von Behandlungen
  • Mangelnde Einsicht oder Kooperation des Patienten
  • Gewissenskonflikte des Mitarbeiters bei der Durchführung bzw. Fortsetzung einer Behandlung
  • Handlungsunfähigkeit des Mitarbeiters durch fehlende oder widersprüchliche Konzepte im interprofessionellen therapeutischen Team

Organisation einer ethischen Fallbesprechung

Die Ethische Fallbesprechung ist keine Instanz, die in Notfallsituationen zu Rate gezogen werden kann.

Die Ethische Fallbesprechung kann von allen Mitarbeitenden angefragt werden, die im Rahmen der Behandlung eines Patienten mit ethischen Fragen konfrontiert werden. Ansprechpartner sind die im Intranet angegebenen Moderator:innen.
Sie entscheiden in Absprache mit der Abteilungsleitung über die verbindliche Einberufung und setzen zeitnah einen Termin für die ethische Fallbesprechung an.

Zur Beratung kommen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ärtzlichen Dienstes und des Pflegedienstes sowie ggf. auch anderer Berufsgruppen zusammen, die vor Ort oder in leitender Funktion an der Behandlung des Patienten beteiligt sind.

Beispiel aus dem Klinikalltag

Eine 79-jährige Patientin wird ins Krankenhaus eingeliefert; sie ist stark abgemagert, hat erhebliche Schluckstörungen und leidet an einer Lungenentzündung. Sie ist orientiert und ansprechbar; im Aufnahmegespräch lehnt sie jede Behand­lung ab. Nach einem erfüllten Leben möchte sie in Frieden sterben und nicht von Apparatemedizin abhängig sein. Dagegen drängen die Angehörigen darauf, dass die Patientin über eine Magensonde ernährt wird.

Welcher Wunsch hat hier Vorrang? Hat die Patientin ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Der Umgang mit Schwerstkranken kann jede und jeden vor ethische Probleme, Fragen und Entscheidungen stellen. Die Mitglieder des Ethikkomitees stehen Krankenhausmitarbeiter*innen, Patient*innen, Angehörigen und auch niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beratend zur Seite und erarbeiten eine Empfehlung.