Leitende Mitarbeiter am Ev. Krankenhaus Witten

Ingeborg Drossel

Pflegedienstleitung

Leitende Mitarbeiter am Ev. Krankenhaus Witten

Heidi Knufinke

stellvertretende Pflegedienstleitung

Sekretariat:
Heike Aßmann
Telefon: 02302/175-2281
Telefax: 02302/175-2040
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Unser Büro ist regelmäßig montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr besetzt.

Führungsverhalten

Eine Ärztin hält die Hand von einem Patienten

  1. Führungskräfte müssen sich der besonderen Verantwortung aus ihrem Führungsauftrag bewußt sein und sich durch vorbildliches Verhalten und fachliche Leistung ständig neu qualifizieren.
  2. Ihre Einsatzbereitschaft und Einstellung zur Aufgabe sind maßgebend für die Motivation der Mitarbeiter.
  3. Führungskräfte sollen lnititiative, Kreativität und Durchsetzungsvermögen entwickeln und in ihrem Bereich ergebnis- und sozialorientiert handeln. Dabei müssen Risiken verantwortungsbewußt abgewogen werden.
  4. Führungskräfte sollen in ihrem Verhalten die Verpflichtung zur aktiven Kooperation gegenüber anderen Bereichen ebenso wie zu ihren Mitarbeitern erkennen lassen.
  5. Die raschen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen verlangen von Führungskräften, sich ständig fort- und weiterzubilden.
  6. Führungskräfte sollen die verantwortlichen Mitarbeiter in ihren Aufgabenbereichen selbständig handeln und entscheiden lassen, um Initiative und Verantwortungsgefühl zu wecken und die Identifizierung mit der Aufgabe zu fördern.
  7. Als Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit sind die Mitarbeiter umfassend und rechtzeitig zu informieren. Gelegenheit zur Aussprache ist zu schaffen. Anregungen und Kritik sollen beachtet und gefördert werden.
  8. Der Vorgesetzte soll die persönliche Motivation eines jeden seiner Mitarbeiter beachten und zu verstehen suchen. Er soll sich bemühen, die Motivation des Einzelnen mit der gemeinsamen Zielsetzung in Einklang zu bringen.
  9. Der Vorgesetzte hat die Arbeitsziele mit seinen Mitarbeitern zu besprechen, ihnen die Zusammenhänge mit übergeordneten Zielen sichtbar zu machen und seine Entscheidungen zu begründen.
  10. Der Vorgesetzte fällt Entscheidungen in der Regel nach Rücksprache mit seinen Mitarbeitern, wobei er deren Sachkenntnis und Vorstellungen im Entscheidungsprozeß berücksichtigen soll.
  11. Anweisungen erteilt der direkte Vorgesetzte. Ist eine sofortige Entscheidung unerläßlich, so sind im Ausnahmefall auch Anweisungen durch höhere Instanzen möglich. Der direkte Vorgesetzte ist dann umgehend zu informieren.
  12. Der Vorgesetzte hat die Erfüllung der Arbeitsziele zu überwachen und zu kontrollieren. Er soll seine Mitarbeiter mit Hinweisen und Maßnahmen unterstützen.
  13. Der Vorgesetzte hat Arbeitsplatz und Arbeitsmittel sowie Dienst- und UrIaubszeiten der Mitarbeiter unter den Gesichtspunkten seiner Fürsorgepflicht und der Erfüllung der Arbeitsziele zu gestalten.
  14. Der Vorgesetzte soll die positiven Möglichkeiten in Menschen und Situationen erfassen und fördern, gute Leistungen anerkennen, konstruktive Kritik üben und gegen Mißstände entschlossen vorgehen (Sanktionen). Anerkennung kann öffentlich erfolgen, Kritik ist persönlich und vertraulich auszusprechen.
  15. Jeder Vorgesetzte hat die Pflicht, dem Wunsch seiner Mitarbeiter nach persönlicher Beurteilung und Aussprache nachzukommen. In Konfliktfällen muß er eine Möglichkeit der Aussprache mit dem nächsthöheren Vorgesetzten anbieten.